Beschluss:
Der Gemeinderat
nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Der Hinweis bzgl. der ausschließlichen
Verwendung von autochthonem Saatgut für extensives Grünland wird in den
Verbindlichen Festsetzungen sowie in der Begründung zum Bebauungsplan redaktionell
ergänzt.
Für die geplante
Streuobstwiese wird in der Begründung sowie im Planteil bereits auf die
Verwendung hochstämmiger Obstgehölze verwiesen. Weitere Ergänzungen sind daher
nicht erforderlich. Der Hinweis zur Abstimmung mit der Kreisfachberatung für
Gartenbau und Landschaftspflege (Herrn Hoff) wird zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis bzgl.
der Grünland- bzw. Wiesen-/Weidennutzung (jährlich 5-20% aus der Nutzung
nehmen), der Schnitthöhe (mind. 8 cm) und des zu verwendenden Mähwerks
(Messermähwerk, Kreiselmähwerk ist unzulässig) wird in der Begründung zum
Bebauungsplan redaktionell ergänzt.
Des Weiteren verweist der Gemeinderat auf die weiterhin gültigen
Beschlüsse vom 25.07.2018.