Auslegungsbeschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Memmelsdorf bestimmt den
Planvorentwurf des BBP/GOP „Erweiterung mit 3. Änderung Bebauungsplan
Schmittenau“ in der Fassung vom 24.05.2023 für die frühzeitige
Öffentlichkeits-, Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.
1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die frühzeitige
Beteiligung vorzubereiten und durchzuführen. Auf die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich im amtlichen Mitteilungsblatt sowie
zusätzlich auch online/digital auf der Homepage der Gemeinde Memmelsdorf
hinzuweisen.