Aufstellungsbeschluss:
Der Gemeinderat der
Memmelsdorf fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des
Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) mit der Bezeichnung „Erweiterung
mit 3. Änderung Bebauungsplan Schmittenau“. Das Plangebiet liegt vollflächig in
der Gemarkung (Gmkg.) Memmelsdorf, wird
im Norden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 111/3 (Fläche für die Landwirtschaft/Grünland),
im Süden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 392/2 (Gründleinsbach mit Gewässerbegleitgehölzen),
im Westen durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 392/2 (Gründleinsbach mit Gewässerbegleitgehölzen) sowie
im Osten durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 12 (Privatgrundstück mit Haupt-, Nebengebäuden, Stellplatzflächen, Grünflächen mit Gehölzbeständen), 111/13 und 111/14 (beides Privatgrundstücke mit Wohn-, Nebengebäude, privaten Gartenflächen), 111/12 (Beherbergungsbetrieb mit Frei-/Außenanlagen), 6 (Wohn-, Geschäftsgebäude, mit Frei-/ Außenanlagen, Stellplätzen) und 2 - 4 (alles Wohn-, Nebengebäude mit private Gartenflächen und Nebenanlagen)
begrenzt und beinhaltet das Grundstück mit der Fl.-Nr. 111/11 (Gmkg. Memmelsdorf) voll- und das Grundstück Fl.-Nr. 111/3 teilflächig.
Die Geltungsbereichsflächen sind als „Mischgebiet“ (§ 6 Abs.1 und 2 Nr. 1 - 5 BauNVO), als Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB), als Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) sowie als Flächen für Versorgungsanlagen und für die Abwasserbeseitigung (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 und 14 BauGB) zu entwickeln.
Durchzuführen ist das durch das BauGB vorgegebene
zweistufige Regelverfahren mit der frühzeitigen bzw. mit der förmlichen
Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4
Abs. 1 BauGB bzw. gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.