Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

 

Das Gremium nimmt den Antrag zur Kenntnis und befürwortet die Sondernutzung für den Zeitraum Mai bis Oktober 2023 unter folgenden Auflagen:

        Es ist ein Gehweg mit einer Mindestbreite von 1,50 m von jeglichen Hindernissen (Stühle, Tische, Schirmständer, Pflanztröge, etc.) freizuhalten um ein Durchkommen für Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Kinderwägen, etc. zu ermöglichen. Dieser Durchgang muss dauerhaft und uneingeschränkt vorgehalten werden. Die Bestuhlung darf demnach nicht dazu führen, dass Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen müssen.