Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeiteten und heute vorgestellten Planstand zur 19. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark an der Bundesautobahn A 70 I“ als Vorentwurf.
Auf Grundlage dieses Vorentwurfs ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren fortzuführen.