Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Über die Zulässigkeit zu Abweichungen von den Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung im Hinblick auf die Abstandsflächen entscheidet das Landratsamt Bamberg als Untere Bauaufsichtsbehörde.