Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Über die Zulässigkeit zu Abweichungen von den Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung im Hinblick auf die Abstandsflächen entscheidet das Landratsamt Bamberg als Untere Bauaufsichtsbehörde.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Über die Zulässigkeit zu Abweichungen von den Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung im Hinblick auf die Abstandsflächen entscheidet das Landratsamt Bamberg als Untere Bauaufsichtsbehörde.