Beschluss: mehrere Beschlüsse

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss 1:

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Memmelsdorf

für das

Haushaltsjahr 2019

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Memmelsdorf folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

1. Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                14.363.000,00 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                    7.878.100,00 €

ab.


2. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Gemeindewerke Memmelsdorf für das Haushaltsjahr 2019 wird
im Erfolgsplan                       in den Erträgen auf                                              2.312.268,10 €
                                               in den Aufwendungen auf                                   2.430.639,46 €
                                                                                                                               - 118.371,36 €
und
im Vermögensplan               mit Einnahmen                                                     2.082.383,39 €
                                               mit Ausgaben                                                       2.082.383,39 €
festgesetzt.

§ 2

1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Gemeinde wird auf 3.400.000 € festgesetzt.

2. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebs Gemeindewerke wird auf 780.000 € festgesetzt.

 

§ 3

1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Gemeinde werden nicht festgesetzt.

2. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Eigenbetriebs Gemeindewerke werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.         Grundsteuer

a)      für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                 300 v. H.

b)      für die Grundstücke (B)                                                                             320 v. H.

 

2.         Gewerbesteuer                                                                                                    320 v. H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird nachfolgend festgesetzt:
1. für den Haushalt der Gemeinde Memmelsdorf                                            1.500.000 €
2. für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Gemeindewerke mit                  350.000 €

 

§ 6

Der Stellenplan der Gemeinde wird in der Fassung der Anlage neu gefasst.

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.

 

 

Memmelsdorf, den

Gemeinde Memmelsdorf

 

Gerd Schneider

Erster Bürgermeister

 

Einstimmig beschlossen

Ja 15  Nein 0 

 

 

Beschluss 2 a:

 

Der Finanzplan der Gemeinde Memmelsdorf wird in Einnahmen und Ausgaben wie folgt festgesetzt:

 

Verwaltungshaushalt                           Vermögenshaushalt

2020                            14.317.250,00 €                                  6.026.500,00 €

2021                            14.226.350,00 €                                  4.339.000,00 €

2022                            14.226.350,00 €                                  3.953.000,00 €

 

Einstimmig beschlossen

Ja 0  Nein 15 

 

 

Beschluss 2 b:

 

Unter Aufhebung des GR-Beschlusses vom 24.04.2019 (TOP 3 nö) wird der Finanzplan der Gemeinde Memmelsdorf in Einnahmen und Ausgaben wie folgt festgesetzt:

 

Verwaltungshaushalt                           Vermögenshaushalt

2020                            14.317.250,00 €                                  6.026.500,00 €

2021                            14.226.350,00 €                                  3.339.000,00 €

2022                            14.226.350,00 €                                  3.153.000,00 €

 

Einstimmig beschlossen

Ja 15  Nein 0 

 

Beschluss 3:

 

Der Finanzplan der Gemeindewerke Memmelsdorf wird in Einnahmen und Ausgaben wie folgt festgesetzt:

 

 

2020                            1.964.000,00 €

2021                            1.701.000,00 €

2022                            1.182.000,00 €

2023                            1.157.000,00 €

 

Einstimmig beschlossen

Ja 15  Nein 0