Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. Zur abschließenden Beurteilung des Bauvorhabens sind aussagekräftige Planunterlagen vorzulegen. Die Planung ist so anzupassen, dass die Vorgaben der BayBO eingehalten werden.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. Zur abschließenden Beurteilung des Bauvorhabens sind aussagekräftige Planunterlagen vorzulegen. Die Planung ist so anzupassen, dass die Vorgaben der BayBO eingehalten werden.