Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die erforderlichen Abweichungen von der Gestaltungssatzung für den Ortskern Memmelsdorf in Bezug auf Dachform, -neigung, -farbe,
-überstand, Stellung des Gebäudes sowie die Fenstergestaltung werden befürwortet. Die geringfügige Überschreitung des 5 m Abstandes zum Gründleinsbach wird ebenfalls befürwortet. Die Gemeinde Memmelsdorf weist darauf hin, dass sich der Bauherr eigenverantwortlich gegen die Gefährdung durch Hochwasser zu schützen hat.