Beschluss:
Der Gemeinderat
erlässt die folgende
Erste Änderungssatzung zur
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 08.05.2020
§
1
(1) § 2 Abs. 1 Buchst. c wird gestrichen.
(2) § 2 Abs. 2 Satz 2 wird gestrichen.
§
2
Diese Satzungsänderung tritt am 01.01.2022 in Kraft.