Beschluss:
Der Gemeinderat stellt die Zulässigkeit des Bürgerantrags, eingegangen am 27.11.2018, aufgrund der nach Art. 18b Gemeindeordnung erfüllten Voraussetzungen als zulässig fest und behandelt diese Angelegenheit gem. Art. 18b Abs. 5 GO innerhalb von drei Monaten in einer Sitzung.