Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und stellt fest,
dass inhaltlich auf die Stellungnahme vom 02.05.2018 verwiesen wird. Diese
Stellungnahme wurde am 25.07.2018 im Gemeinderat behandelt. Auf die damalige
Abwägung wird verwiesen.
(Abwägung vom 25.07.2018:
Es wird sichergestellt, dass
Bestand, Sicherheit und Betrieb der Anlagen der Bayernwerk Netz GmbH nicht
beeinträchtigt werden.
Für das 20 kV-Kabel ist bereits
eine Grunddienstbarkeit im Plan eingetragen.
Die Lagepläne von Gas und Strom
werden der Begründung als Anlage beigefügt, und die entsprechenden Hinweise
werden in den Textteil aufgenommen.)