Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Mitteilung, dass keine Einwände bestehen, zur
Kenntnis.
Die Stellungnahme vom 11. Mai 2018 ist im Gemeinderat am 25.07.2018
behandelt worden; der Beschlussbuchauszug wurde dem Landratsamt im Zuge der
Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zugesandt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die gewünschten Ausfertigungen dem
Landratsamt, der Regierung, dem Finanzamt und dem Amt für Digitalisierung,
Breitband und Vermessung zuzusenden.